Beitragsordnung

Beitragsordnung des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge e.V. vom 22.05.2013

1. Ent­spre­chend der Sat­zung des Tou­ris­mus­ver­eins Elb­sand­stein­ge­bir­ge ist jedes Mit­glied ver­pflich­tet, einen jähr­li­chen Mit­glieds­bei­trag zu leisten.

Die Bei­trags­hö­he ergibt sich aus der unter Punkt 8 auf­ge­führ­ten Übersicht.

2. Ehren­mit­glie­der sind von der Bei­trags­pflicht ausgenommen.

3. Ver­ei­ni­gun­gen, mit denen der Tou­ris­mus­ver­ein Elb­sand­stein­ge­bir­ge eine gegen­sei­ti­ge Mit­glied­schaft ver­ein­bart hat sowie aus­ge­wähl­te Insti­tu­tio­nen (IHK, DEHOGA etc.) kön­nen von der Bei­trags­zah­lung befreit werden.

4. Der Bei­trag wird in Rech­nung gestellt und ist bis zum 31.01. eines jeden Jah­res auf das Kon­to bei der Volks­bank Pir­na zu überweisen.

Konto:  1000 93 5000
BLZ:  850 600 00 
IBANDE73 8506 0000 1000 9350 00
BIC: GENODEF1PR

5. Die Mit­glie­der haben die Mög­lich­keit den Tou­ris­mus­ver­ein Elb­sand­stein­ge­bir­ge e. V. zu ermäch­ti­gen, den zu ent­rich­ten­den Bei­trag mit­tels Last­schrift ein­zu­zie­hen. Das Mit­glied erteilt dazu einen schrift­li­chen Auf­trag, der bis zum Wider­ruf gül­tig ist. Mit Fest­le­gung einer neu­en Bei­trags­ord­nung sind alle Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen auto­ma­tisch wider­ru­fen und es sind durch das Mit­glied neue Auf­trä­ge auszulösen. 

6. Die ein­ge­nom­me­nen Bei­trä­ge sind nur zu sat­zungs­mä­ßi­gen Zwe­cken zu verwenden.

7. Über die Ver­wen­dung der Bei­trä­ge ist in der jähr­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung durch den Schatz­meis­ter Rechen­schaft abzulegen.

8. Jah­res­bei­trä­ge

8.1. Beher­ber­gungs­ein­rich­tun­gen, Zim­mer­ver­mitt­lun­gen, Campingplätze

a) Klein­ver­mie­ter bis 8 Bet­ten (ohne Auf­bet­tun­gen) 80,00 €

b) Ver­mie­ter ab 9 Bet­ten (ohne Auf­bet­tun­gen) min­des­tens 120,00 €, (über 20 Bet­ten je wei­te­res Bett zusätz­lich 5,00 €)

c) Cam­ping­platz­be­trei­ber min­des­tens 100,00 € (über 25 Cam­ping­stell­plät­ze bzw. Zelt­plät­ze je wei­te­rer Platz 4,00 €, bis max. 400,00 €)

d) Quar­tier­ver­mitt­ler min­des­tens 100,00 € bis 600,00 € je nach Anzahl der Bettenangebote

8.2. Restau­rants, Gaststätten

Min­dest­be­trag 100,00 € bis max. 400,00 € (je Platz 0,50 €).

Bei der Berech­nung des Jah­res­bei­tra­ges wird stets von der Anzahl der zu berech­nen­den Restau­rant- bzw. Gast­stät­ten­sitz­plät­ze die Anzahl der berech­ne­ten Bet­ten abge­zo­gen, so dass nur die Anzahl der die Bet­ten über­stei­gen­den Sitz­plät­ze bezahlt werden.

8.3. Kul­tur­stät­ten, Aus­stel­lun­gen, Museen

je nach Gewich­tung Min­dest­be­trag 100,00 bis max. 400,00 €                                                                     

8.4. Rei­se­ver­an­stal­ter

bis 5 Mit­ar­bei­ter 100,00 € bis 10 Mit­ar­bei­ter 150,00 € dar­über 200,00 €

8.5. Ver­ei­ne

100,00 € bei gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen bzw. ver­gleich­ba­ren Ver­ei­nen 100,00 € bis 1.000,00 € bei Ver­ei­nen mit eige­nem Geschäfts­be­trieb, je nach Leistungsfähigkeit 

8.6. Gäs­te­füh­rer

80,00 €

8.7. Städ­te und Gemeinden

je nach Gewich­tung (Gemein­de­grö­ße und tou­rist. Bedeu­tung) 500 € bis 5.000 €

8.8. Sons­ti­ge

tou­ris­ti­sche Frei­zeit­an­bie­ter (ins­bes. Aktiv­ur­laub­an­bie­ter, Klet­ter­schu­len etc.) – je nach Fir­men­grö­ße Min­dest­be­trag 100,00 € bis max. 400,00 €

Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men des öffent­li­chen Per­so­nen­nah- und – Fern­ver­kehrs, Ein­zel­han­del u.a. – je nach Gewich­tung Min­dest­be­trag 100,00 bis max. 500,00 €

Braue­rei­en von 200,00 € bis 600,00 €

Banken/Sparkassen/Versicherungen von 200,00 € bis 1.000,00 €

8.9. sons­ti­ge Pri­vat­per­so­nen (ohne tou­ris­ti­schem Gewerbe)

50,00 €

9. Die Bei­trags­ord­nung wur­de am 22.05.2013 durch die Jah­res­haupt­ver­samm­lung beschlos­sen und tritt ab 01.01.2014 in Kraft.

König­stein, 22.05.2013