Jagdurlaub

In die­ser wun­der­schö­nen wald- und wild­rei­chen Gegend kön­nen Sie Ihren Auf­ent­halt auch für eine erleb­nis­rei­che Jagd als Jagd­gast nut­zen. Die Säch­si­sche Schweiz gilt als Geheim­tipp für eine erfolg­rei­che Jagd auf Rot­wild, Muf­fel­wild, Reh­wild sowie Schwarz­wild und ande­re Wild­ar­ten. Es besteht die Mög­lich­keit einer Jagd­aus­übung als Jagd­gast oder die Teil­nah­me an einer Gesellschaftsjagd.

Vor­aus­set­zung für die ent­gelt­li­che Jagd­aus­übung ist der Besitz eines gül­ti­gen Jagd­schei­nes und die Jagd­er­laub­nis des pri­va­ten Revier­in­ha­bers oder des Forstbezirkes.

Nähe­re Aus­künf­te erhal­ten Jagd­in­ter­es­sier­te unter der Ruf­num­mer 0172–3697171.

Gesellschaftsjagd

Die Jagd­päch­ter sowie Sach­sen­forst füh­ren in Herbst und Win­ter Gesell­schafts­jag­den, meist in Form groß­räu­mi­ger Bewe­gungs­jag­den, durch. Auf Antrag kön­nen Jagd­gäs­te im Rah­men der Mög­lich­kei­ten an die­sen Jag­den teil­neh­men. Das erleg­te Wild und Wild­bret kann durch den erfolg­rei­chen Jagd­gast bei Bedarf nach der Jagd erwor­ben werden.

Weid­manns­heil!